„Transparenz ist uns wichtig“
Deshalb möchten wir uns der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) anschließen
und haben die Aufnahme in die ITZ-Unterzeichnerliste beantragt.
Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.“
Diese 10 Punkte sind verpflichtend.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
2. Vollständige Satzung, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuer-begünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
6. Personalstruktur: Hauptberuflich, Ehrenamt
7. Mittelherkunft
8. Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
10. Namen von juristischen Personen
SELBSTBESTIMMT AUTISTISCH 2019 E.V.
ist ein nationales, europäisches Netzwerk, das sich für die Chancengleichheit von Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen einsetzt, die eine Autismus-Diagnose haben.
Diese Menschen benötigen Zeit, Verständnis und eine Umgebung ohne Druck – genau das bieten wir. Bestehende Unterstützungssysteme greifen oft zu kurz. Viele Strukturen ignorieren die Besonderheiten von Autismus und erschweren dadurch echte Teilhabe.
Unsere Haltung:
„Eine Behinderung ist keine Wahl – Selbstbestimmung muss trotzdem möglich sein.“
Unser Leitprinzip:
Begleitung muss individuell sein. Hilfe darf nicht normieren, sondern muss stärken.
Unsere Angebote im Überblick
Beratung, Netzwerkarbeit und Fachdialog
Inklusive Teilhabeangebote
Beratung zu allen relevanten Themen rund um Autismus
Digitale Unterstützung, angepasst an individuelle Bedürfnisse
Beratung und Begleitung von Eltern mit Autismus (mit oder ohne autistisches Kind)
Fortbildungen
Unterstützte Kommunikation (UK)
Begleitung beim Zugang zu Hilfsmitteln und Fördermitteln
Intensive Einzelbegleitung in Krisensituationen
Anti-Diskriminierungsarbeit und Prävention
Beratung von Unternehmen zur Barrierefreiheit
Förderung neurodivergenter Arbeitsumfelder
Unsere Vision:
Wir wollen eine Zukunft, in der Selbstbestimmung, Würde und Teilhabe nicht die Ausnahme, sondern Standard sind. Autismus verstehen wir nicht als starre Diagnose, sondern als dynamisches Erleben mit individuellen Bedürfnisse.
Die Welt verändert sich stetig – wir gehen mit.
Technik, Digitalisierung und globale Vernetzung ja, aber ebenso Rückbesinnung auf das Wesentliche.
Ruhe, Respekt, Achtsamkeit und Verbindung zur Natur.
Mittelverwendung
Der Verein Selbstbestimmt Autistisch 2019 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der geltenden Satzung.
Alle Einnahmen des Vereins – insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel, Zuwendungen sowie sonstige Einnahmen – fließen vollständig dem Verein zu und werden ausschließlich satzungsgemäß verwendet.
Die Mittel werden ausschließlich für die Verwirklichung der gemeinnützigen Vereinsziele eingesetzt, insbesondere für:
Beratung, Coaching und intensive Begleitung von Menschen im Autismus-Spektrum und ihren Angehörigen
Unterstützung in Krisen-, Übergangs- und Alltagssituationen
Förderung von Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion
Entwicklung und Umsetzung inklusiver Projekte und geschützter Lebensräume
Aufbau und Weiterentwicklung von LumaTruePath
Bildungs-, Freizeit- und Entlastungsangebote
Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Vernetzung
technische, kommunikative und unterstützende Ausstattung
Personal-, Verwaltungs-, Infrastruktur- und projektbezogene Kosten, soweit diese zur Erfüllung der Satzungszwecke erforderlich sind
Es erfolgen keine Ausgaben außerhalb der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins.
Der Verein arbeitet unabhängig, transparent und gemeinwohlorientiert.
Die Mittelverwendung erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Verantwortung.
Hinweise zur Steuerbegünstigung
Die Körperschaft fördert mildtätige Zwecke.
Sie fördert außerdem folgende gemeinnützige Zwecke:
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3